Art. 28 DSGVO konform · Version v2.2_2026-10

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO für die B2B-Plattform Argyron Automation · Stand: Oktober 2026

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1. Vertragsparteien & Geltungsbereich

Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“):

Auftragnehmer:
Simon Gollas, handelnd unter Argyron Automation
Raiffeisenstraße 25, 63939 Wörth am Main
E-Mail: support@argyron-automation.de

Der Auftraggeber schließt diesen Vertrag im Rahmen der Inanspruchnahme der kostenpflichtigen oder im Rahmen von Testkontingenten autorisierten B2B-Dienstleistungen von Argyron Automation ab. Die Vereinbarung erfasst alle Verarbeitungen, bei denen Systeme des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen.

2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Verarbeitungszweck: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten aus vom Auftraggeber übermittelten Dokumenten ausschließlich zum Zweck der automatisierten optischen Zeichenerkennung (OCR), der semantischen Datenextraktion aus Belegen (PDF-Rechnungen, Lieferscheine), der Ausführung des algorithmischen 2-Wege-Positionsabgleichs sowie der Bereitstellung der Ergebnisse im Web-Interface und via Tabellenexport (.xlsx).

(2) Zustandslosigkeit & Ephemere RAM-Inferenz:

3. Kategorien betroffener Personen und Datenarten

4. Pflichten des Auftragnehmers (TOMs & Weisungsbindung)

5. Genehmigte Sub-Auftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Genehmigung zur Einbindung folgender Sub-Auftragsverarbeiter, die gemäß Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO vertraglich verpflichtet wurden:

6. Rechte der Betroffenen und Vertragsbeendigung

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten im Rahmen des technisch Zumutbaren.

(2) Da auf den Systemen des Auftragnehmers keine Beleg- und Verarbeitungsdaten dauerhaft persistiert werden, verbleiben bei Beendigung des Hauptvertrages keine auftragsbezogenen Belegdaten auf den operativen Servern. Nach Vertragsbeendigung werden verbleibende Kundenmetadaten im Rahmen der gesetzlichen steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten gesperrt und nach Fristablauf gelöscht.