Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der B2B-Software-as-a-Service-Plattform Argyron Automation · Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Lösung Argyron Automation (nachfolgend „Software“, „Dienst“ oder „Plattform“) zwischen
Simon Gollas
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Argyron Automation
Raiffeisenstraße 25
63939 Wörth am Main
E-Mail: support@argyron-automation.de
(nachfolgend „Anbieter“)
und den Kunden des Anbieters (nachfolgend „Kunde“).
(2) Ausschließlicher B2B-Dienst & Unternehmerqualifikation: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden ausdrücklich nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Vertragsschluss über kostenpflichtige Abonnements: Der Vertragsschluss über ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt online über den integrierten Checkout-Dienst Stripe Payments Europe Ltd.:
arg_...) oder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.(2) Zwingendes Token-Gating & Teststellungen: Der Zugriff auf die Verarbeitungsfunktionen der Plattform setzt zwingend ein gültiges, aktives Authentifizierungs-Token voraus. Gewährt der Anbieter dem Kunden unentgeltliche Testkontingente, Trial-Tokens oder Pilotzugänge, begründet dies keinen Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung. Der Anbieter ist berechtigt, freiwillige Teststellungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen oder zu beschränken. Für rein unentgeltliche Testnutzungen gilt die Haftungsbeschränkung nach § 9 Abs. 5 dieser AGB.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Zugriff auf die Verarbeitungs-Engine über das Web-Portal app.html bzw. die zugehörigen API-Schnittstellen bereit. Der Leistungsumfang umfasst je nach gebuchtem Tarif:
(2) Verbindliche Systemgrenzen & Upload-Restriktionen: Zur Sicherstellung der Systemstabilität unterliegt die Verarbeitungs-Engine folgenden technischen Restriktionen, die als vereinbarte Beschaffenheit gelten:
application/pdf). Andere Dateiformate werden serverseitig abgewiesen.(3) Transparenzhinweis nach Art. 50 EU AI Act: Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass wesentliche Komponenten der optischen Zeichenerkennung (Mistral OCR) und des semantischen Postenabgleichs (Mistral Small) unter Einsatz stochastischer maschineller Lernmodelle betrieben werden. Die ausgegebenen Ergebnisse stellen statistische Wahrscheinlichkeitswerte dar. Die Software agiert ausschließlich als Vorstrukturierungs- und kaufmännisches Assistenzsystem.
(4) Monatliches Kontingent an Prüfvorgängen (Definition, Zählweise & Sperre):
(1) Zwingendes Human-in-the-Loop-Prinzip: Die von der Software ermittelten Statuskennzeichnungen (Ampelfarben), Mengenbilanzen und Kürzungsbeträge stellen rein unverbindliche Prüfvorschläge dar. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche extrahierten Daten, Mengen und Berechnungen vor einer kaufmännischen Verwertung, Übernahme in Buchhaltungssysteme, Zahlungsfreigabe oder Rechnungskürzung eigenverantwortlich anhand der Originalbelege auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
(2) Ausschluss der Haftung für Rügefristen (§ 377 HGB) und Verzugsfolgen:
(3) Eigenverantwortung für GoBD-Compliance: Die Plattform stellt kein GoBD-konformes Revisionsarchiv dar. Der Kunde bleibt vollumfänglich dafür verantwortlich, dass Originalbelege gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB) unveränderbar und revisionssicher aufbewahrt werden.
(4) Geheimhaltung von Zugangsdaten: Der Kunde verpflichtet sich, das ihm zugewiesene Authentifizierungs-Token (arg_...) vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für alle unter Verwendung seines Tokens veranlassten Aktionen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(1) Der Kunde erhält an der Software für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Rahmen seines gewerblichen Geschäftsbetriebs.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, den Quellcode zu dekompilieren, zu disassemblieren oder Reverse Engineering zu betreiben, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist.
(3) Alle Rechte an den vom Kunden übermittelten Dokumenten sowie an den erzeugten Ausgabedateien (.xlsx) verbleiben uneingeschränkt beim Kunden.
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden vorab in Textform angekündigt wurden, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Störungen vorgelagerter Infrastrukturanbieter wie Hetzner, Cloudflare oder Mistral AI SAS).
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif und dem gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich flexibel oder jährlich). Die Gebühr ist jeweils im Voraus fällig und wird automatisiert über Stripe Payments Europe Ltd. abgerechnet.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, das Authentifizierungs-Token nach Mahnung in Textform bis zum vollständigen Zahlungsausgleich temporär zu deaktivieren.
(4) Tarifwechsel und Kontingentanpassung:
(1) Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Bestimmungen (§§ 535 ff. BGB) nach Maßgabe dieser Vorschrift.
(2) Ausschluss der Garantiehaftung: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder wesentlich gemindert ist. Systembedingte Abweichungen bei der optischen Zeichenerkennung (OCR) oder fehlerhafte Zuordnungen infolge unvollständiger Belegdaten, handschriftlicher Notizen oder der stochastischen Natur von KI-Modellen stellen keinen Mangel der Software dar.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Haftungshöchstgrenze: Die Gesamthaftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist pro Vertragsjahr auf einen Höchstbetrag von 10.000,00 EUR begrenzt.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter sowie reine Vermögensschäden infolge unberechtigter Rechnungskürzungen ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Im Rahmen unentgeltlicher Teststellungen oder Pilotkontingente haftet der Anbieter gemäß § 599 BGB analog ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(1) Die Parteien beachten die Bestimmungen der DSGVO. Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten über die Software, schließen die Parteien zeitgleich die unter avv.html abrufbare Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
(2) Flüchtige Datenverarbeitung: Hochgeladene Belege werden ausschließlich flüchtig im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht persistent in einer Datenbank abgelegt. Sämtliche temporären Ausführungsprotokolle werden spätestens nach Ablauf von 24 Stunden gelöscht. Der Kunde hat die erzeugten Exporttabellen (.xlsx) unmittelbar im Web-Portal zu sichern.
(1) Monatstarife: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Das Abonnement verlängert sich fortlaufend um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Tag zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt wird.
(2) Jahrestarife: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr (zwölf Monate). Das Abonnement verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
(3) Kündigungen können über das integrierte Kundenportal (Stripe Billing) oder per E-Mail an support@argyron-automation.de erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters (Amtsgerichtsbezirk Obernburg am Main / Landgerichtsbezirk Aschaffenburg), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.